Brückenteilzeit
Die Brückenteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, die es Arbeitnehmer:innen ermöglicht, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren und später wieder in Vollzeit zurückzukehren. Diese gesetzliche Regelung wurde 2019 eingeführt, um Arbeitnehmer:innen mehr Flexibilität zu bieten und die Teilzeitfalle zu vermeiden.
Die Dauer der Brückenteilzeit beträgt zwischen einem und fünf Jahren. Besonders für Eltern oder pflegende Angehörige ist diese Regelung eine attraktive Möglichkeit, Beruf und Privatleben besser in Einklang zu bringen. Arbeitgeber müssen einen Antrag auf Brückenteilzeit genehmigen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen.
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Externe Links: Brückenteilzeit – BMAS