Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierung am Arbeitsplatz kann aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Behinderung oder Teilzeitstatus erfolgen. Besonders Frauen in Führungspositionen in Teilzeit erleben bisher oft Nachteile in Bezug auf Gehalt und Karrierechancen.

In Deutschland schützt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Teilzeitkräfte vor Diskriminierung. Außerdem gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Unternehmen, die eine inklusive Unternehmenskultur schaffen, profitieren von einer stärkeren Mitarbeitermotivation und besseren Innovationen.

Weiterlesen: Gender Pay Gap | Führung in Teilzeit

Externe LinksTeilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) – BMAS | Allgemeines Gleichbehandlungs­gesetz (AGG)